Technische und organisatorische Maßnahmen

nach Art. 32 DSGVO — Anlage zum Auftragsverarbeitungsvertrag

Hinweis: Die technischen Abschnitte unten beschreiben, was tatsächlich in der Software eingebaut ist. Der Abschnitt zum Hosting muss vom Betreiber ausgefüllt werden — siehe rechtliches/LIESMICH.md und rechtliches/TOM.md im Quellcode.

Vertraulichkeit

Integrität

Verfügbarkeit und Belastbarkeit

Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung

Automatisierte Tests decken Mandantentrennung, Rollen und Rechte-Durchsetzung bei jeder Änderung am Quelltext ab. Die Hash-Kette der Rechnungen lässt sich jederzeit auf Unversehrtheit prüfen. {{tom.kontrollturnus}}

Löschkonzept

Fachliche Löschregeln verhindern das Löschen von Daten, die kaufmännisch oder gesetzlich erhalten bleiben müssen. Kündigt ein Betrieb selbst, bleiben alle Daten zunächst vollständig erhalten und exportierbar. Bei endgültiger Löschung wird die gesamte Datenbankdatei des Betriebs unwiderruflich entfernt. Rechnungen unterliegen einer gesetzlichen Aufbewahrungspflicht von in der Regel 10 Jahren (§ 147 AO) — dafür bleibt der jeweilige Betrieb als Verantwortlicher zuständig.

Hosting und Unterauftragsverarbeiter

{{#dienstleister}} {{/dienstleister}}
WasAnbieterStandort
{{zweck}}{{name}}{{standort}}

Stand: {{stand.datum}} · Impressum · Datenschutz · AGB · AVV