Vertrag zur Auftragsverarbeitung
nach Art. 28 DSGVO — zwischen jedem Betrieb („Verantwortlicher") und {{anbieter.name}} („Auftragsverarbeiter")
rechtliches/LIESMICH.md und rechtliches/AVV.md
im Quellcode. Mit der Registrierung eines Betriebs gilt dieser Vertrag
als abgeschlossen, sofern {{anbieter.name}} dies in der Registrierung so
vorsieht — prüfen Sie, ob eine gesonderte Zustimmung sinnvoll ist.
1. Gegenstand und Dauer
Der Auftragsverarbeiter betreibt die Software „{{plattform.name}}" und stellt sie dem Verantwortlichen als Software as a Service zur Verfügung. Dieser Vertrag gilt für die Dauer der Nutzung und endet mit deren Beendigung, spätestens mit vollständiger Löschung der Daten.
2. Art, Zweck und Kategorien der Verarbeitung
Verwaltung von Kundenstammdaten, Personalstammdaten und erfassten Arbeitszeiten, Erstellung von Angeboten und Rechnungen, Dokumentation von Qualitätskontrollen sowie Verwaltung von Benutzerkonten des Verantwortlichen. Betroffene Personen: Kunden, Beschäftigte und Nutzer des Verantwortlichen.
3. Weisungsrecht
Der Verantwortliche weist den Auftragsverarbeiter durch die bestimmungsgemäße Nutzung der Software an. Darüber hinausgehende Weisungen bedürfen der Textform.
4. Pflichten des Auftragsverarbeiters
Der Auftragsverarbeiter verarbeitet Daten ausschließlich im Rahmen dieses Vertrags, trifft die in der Anlage „Technische und organisatorische Maßnahmen" beschriebenen Maßnahmen, unterstützt den Verantwortlichen bei Anfragen betroffener Personen (Auskunft über die Software selbst, Export unter „Tarif → Betrieb verwalten"), meldet Datenschutzverletzungen unverzüglich (spätestens innerhalb von {{avv.meldefristStunden}} Stunden) und löscht oder gibt Daten nach Vertragsende zurück.
5. Unterauftragsverarbeiter
| Unterauftragsverarbeiter | Leistung | Standort |
|---|---|---|
| {{name}} | {{zweck}} | {{standort}} |
Der Verantwortliche stimmt dem Einsatz dieser Unterauftragsverarbeiter zu und wird über Änderungen informiert; er kann innerhalb von {{avv.widerspruchsfristTage}} Tagen widersprechen.
6. Übermittlung in Drittländer
Eine Übermittlung in Länder außerhalb der EU/des EWR erfolgt nur auf Grundlage geeigneter Garantien (insbesondere EU-Standardvertrags klauseln der jeweiligen Anbieter).
7. Löschung und Rückgabe nach Vertragsende
Nach Beendigung der Nutzung werden alle personenbezogenen Daten gelöscht, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Der Verantwortliche kann vor der Löschung jederzeit einen vollständigen Export herunterladen.
8. Kontrollrechte
Der Verantwortliche kann sich von der Einhaltung dieses Vertrags überzeugen; der Auftragsverarbeiter weist dies durch geeignete Nachweise nach (dieser Vertrag samt Anlage TOM).
Anlage: Technische und organisatorische Maßnahmen
Stand: {{stand.datum}} · Impressum ·
Datenschutz ·
AGB